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Tauschbörsen: Demnächst wird nicht mehr ermittelt.

Laut Golem und Gulli geht ein Wandel durch die deutsche Justizlandschaft, der richtungsweisend sein könnte. Filesharing könnte demzufolge für die User wieder sicherer werden.
Man will bald nur noch Tauschbörsennutzer belangen, die mehr als 200 Song in ihrem „Shared Folder“ (Tauschordner) haben.

Man will nun diejeningen nicht mehr ermitteln, die nur wenige urheberrechtliche Stücke heruntergeladen haben.
Angeblich ist eine Anordnung der Generalstaatsanwälte von Nordrhein-Westfalen ausgegeben worden, dass man nur noch bei Verletzungen in gewerblichem Maße ermittele.
Bald ziehen dann Bayern, Baden-Württemberg, Sachen-Anhalt und Niedersachen nach.

„Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat“, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke aus Köln dem Magazin Focus.

Wenn sich dies durchsetzt dann sind die Filesharing-User demnächst vor wilder Abmahnungs-Abzocke gefeit.

[moralapostel an]
Allerdings wollen wir hier trotzdem bemerken, dass es eben kein Kavaliersdelikt ist, die Songs der Künstler zu klauen. Man sieht an Beispielen – wie der Optik Records Pleite von Kool Savas – welche
Folgen das haben kann. Gerade kleine Indie-Labels trifft das oft hart.

Also kauft auch weiterhin die Platten und zieht sie euch nicht!
[moralapostel aus]


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