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Bushido vor Gericht verurteilt: Er hat geklaut!

Schon vor Monaten haben wir an dieser Stelle darüber berichtet: Der Berliner Rapper Bushido hat sich bei anderen Bands bedient und deren musikalische Errungenschaften für sich benutzt und auch als sein Werk ausgegeben. Im einzelnen handelt es sich hierbei um Samples und Loops aus Stücken der französischen Band "Dark Sanctuary" und auch bei Dimmu Borgir hat er gewildert.

Verklagt wurde er bis jetzt hingegen nur von den Franzosen. Sie klagten in einem Zivilprozess gegen der Rapper und der wurde gestern vom Landgericht dafür verurteilt. Die Zahlung eines Schadenersatzes an die Band in Höhe von 60.000 € dürfte Bushido nicht weiter schmerzen. Viel ärgerlicher hierbei ist, dass das Gericht anordnete, dass insgesamt elf CDs bzw. Sampler auf denen die Bushido-Songs zu finden sind, eingestampft werden müssen. Darunter ist z.B. sein Erfolgs-Album "Von der Skyline zum Bordstein" zurück, mit betroffen sind aber auch Sampler wie "Bravo Hits 56" und "The Dome Vol. 41".

Hier stellt sich mir die Frage, was das nun weiterhin bedeuten wird. Denn Nachteile hat in diesem Fall nicht nur Bushido, sondern auch die Künstler, die mit ihm zusammen auf den Samplern zu finden sind bzw. der Hersteller.
Können diese den Rappern nun auch belangen für entgangene Zahlungen? Wobei es natürlich schwierig werden dürfte zu bemessen, wie viele Sampler in den nächsten Monaten noch verkauft worden wären…

In jedem Fall dürfte dieses Urteil Bushido deutlich schmerzen. Gleichzeitig ist es aber auch ein Wegweiser im HipHop-Bereich. Immerhin lebt ein Großteil dieser Musik von Samples und Loops. In der Causa Bushido besteht aber wohl eines der Hauptprobleme darin, dass er die Franzosen nicht gefragt hat. Die Loops wurden ungefragt genutzt und von Bushido auch als sein geistiges Eigentum ausgegeben.

Pikant: Bushido ist vor allem in Internetkreisen schon bekannt wie ein bunter Hund, da der Berliner und seine Anwälte schnell dazu neigen alles und jeden zu verklagen. Kürzlich hat es einen Rentner erwischt, der angeblich einen Bushido-Song illegal aus dem Netz geladen hat.
Zudem auch eine eBay-Userin, die ein selbstgemachtes Bushido-Shirt über die Auktionsplattform verkaufen wollte.
Beide bekamen umgehend Post von Bushidos Anwälten.
So erfährt Bushido nun wenigstens wie es so läuft mit der Gerichtskeule. Das ist aus dieser Sicht natürlich wieder ganz nett und vor allem verdient.
Der Witz dabei: Er klaut selber wie ein Rabe und will dann aber gerichtlich verhindern, dass sein Diebesgut (in diesem Fall die Musik) wieder von anderen Dieben gestohlen wird. Dumm gelaufen, Bushido!


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Kommentare

2 Antworten zu „Bushido vor Gericht verurteilt: Er hat geklaut!“

  1. Bekommen die Leute, die Bravo Hits 56 irgendwann mal bei ebay verkaufen, eine schöne Abmahnung? Bestimmt…

  2. Statt vorher ein normales clearign mit den Rechteinhabern auszuhandeln einfach stumpf geklaut. War doch klar, dass das nicht lange gut geht.

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