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BGH-Urteil: Wird das Sampling von Musik bald strafbar?

Eine große Frage treibt sich um: Ist das samplen von Musik bald strafbar? Bisher ist gerade diese Praktik im Bereich der elektronisch produzierten Musik schon absoluter Standard und selbst konventionelle Rockbands greifen bisweilen auf Samples zurück. Ein sehr bekanntes Beispiel ist dabei die Band "The Verve", die in ihrem Hit "Bittersweet Symphony" ein Sample der Rolling Stones (The Last Time ) verwendet hat.

Nun KÖNNTE es bald vorbei sein mit dem lustigen Samplen . Zumindest in Deutschland . Denn es gibt nun ein neues Urteil des BGH , das wie gewohnt schwammig ist und Spielraum lässt für diverse rechtliche Interpretationen . Zu Grunde liegt dem Urteil der Rechtsstreit zwischen der Band "Kraftwerk" und dem Produzenten Moses Pelham , der ein Sample aus einem ihrer Songs benutzt hat.
Hier ging es darum, dass ein kleiner Schnipsel als Loop unter den Song gelegt wurde. Durchaus gängige Praxis. Nun droht aber eine neue Abmahnwelle in der Musikindustrie , denn wenn man dem Urteil des BGH folgt, dann ist selbst das Verwenden kleinster Tonfetzen eventuell strafbar bzw. könnte es Urheberrechte verletzen.

Damit sind ganze Musikrichtungen unter Umständen bedroht. Denn wie oben bereits erwähnt nutzen gerade Künstler aus dem Hip Hop und auch Elektronik-Bereich diese Samples . Viele Stücke sind erst durch den Einsatz von Samples bekannt geworden und zum Teil ist es auch so, dass ein genutztes Sample einem Künstler zu Weltruhm verhalf. So geschehen bei Dido . Hier nutzte Eminem ein Sample für seinen Song "Stan" und daraufhin gelang auch dem Originalstück der große Durchbruch.

Aber wie wird es nun weitergehen? Ab wann verletzen denn jetzt kleine Samples das Urheberrecht? Dies wird bis zur endgültigen Urteilsbegründung wohl noch offen bleiben und dürfte zur Folge haben, dass sich viele Künstler damit in einer rechtliche Grauzone bewegen.

Für mich persönlich ist dies wieder ein großer Einschnitt in die Kreativität der einzelnen Künstler und zudem geraten dadurch gerade deutsche Produktionen ins Hintertreffen. Was könnte die Folge sein? Wandern deutsche Künstler bald ins Ausland ab , weil sie dort ggf. ihre Musik ungestört veröffentlichen können? Langsam aber sicher habe ich diese ganze Problematik mit der Musik echt satt. Wenn das so weitergeht wird irgendwann noch das Radio verboten, weil es rein technisch ja möglich wäre davon Kopien von urheberrechtlichem Material zu erstellen.
Na klar, alles reine Utopie, aber ganz so abwegig ist das doch nicht, oder?

Ich hoffe, dass sich die ganze Sache noch aufklärt bzw. klarer formuliert wird. Zudem bin ich gespannt, wie die Geschichte zwischen Kraftwerk und Moses P . schlussendlich ausgeht. Denn mit dem neuen Urteil ist auch dieser Fall noch nicht abgefrühstückt. Jetzt muss erst mal geklärt werden, ob dieser "kleine Tonfetzen" sich noch im rechtlichen Spielraum bewegt oder nicht. Äußerst suspekt…

Wer das ganze Urteil bzw. Informationen lesen möchte, der findet diese hier .


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Kommentare

3 Antworten zu „BGH-Urteil: Wird das Sampling von Musik bald strafbar?“

  1. Urteil: Samplen von Musik in rechtlicher Grauzone?…

    Auch wenn das neue Urteil des BGH das Samplen an sich grundsätzlich erluabt, so bleiben doch noch v…

  2. […] nämlich soll Bushido unerlaubte Samples für einige seiner Songs benutzt habe. Da das BGH ja nun das Samplen grundsätzlich erst einmal erlaubt hat (mit diversen Hintertüren) ist […]

  3. […] November 2008, BGH-Urteil: Wird das Sampling von Musik bald strafbar? | Musiktipps24 – Deine Musik im Web schreiben: […] das ganze Urteil bzw. Informationen lesen möchte, der findet diese hier . […]

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